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Auto Armaturenbrett

PKW - KLASSEN

PKW Klassen: Studiengänge

KLASSE B

ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Image by Erik Witsoe

INFOS ZUM BEGLEITENDEN FAHREN (BF17)

Beginnen kann man mit 16 1/2 Jahren

Die Ausbildung unterscheidet sich nicht von der der 18jährigen

Der einzige Unterschied kommt von der Behörde:

Zum Führerscheinantrag benötigen wir ein extra Formular auf dem die Erziehungsberechtigten ihre Einverständnis erklären und auf dem alle Begleiter benannt werden müssen. Die Zahl der Begleiter ist nicht begrenzt, man benötigt nur Kopien von Ausweis- und Führerschein (Vorder-, sowie Rückseite)!

Mehrkosten hierbei für den Zusatzantrag ca. 8,70€ und pro Begleiterzahl 11€

Wer darf begleiten?

Vater, Mutter, Oma, Opa, Onkel, Tante, Schwester, Bruder oder auch jemand der nicht aus der Verwandschaft kommt???

JA z.B.: Arbeitgeber

Die oder Der Begleiter müssen nur folgende Vorraussetzungen erfüllen:
Mindestalter: 30 Jahre
Fahrerlaubnisbesitz: Klasse B seit 5 Jahren
Punkte in Flensburg: max. 3

Welche Aufgaben haben die Begleiter?
Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus?
Wer ist verantwortlich bei den Fahrten?
Gibt es rechtliche Risiken?
Gibt es schon Erfolge/Statistiken?
Was lernt meine Tochter/ mein Sohn in der Fahrschule?
Was gib es neues, über das auch die Begleiter bescheid wissen sollten?
Wird heute etwas anderes gelehrt, als früher?

Fragen über Fragen? Dann fragen Sie einfach uns, gerne geben wir Ihnen weitere Auskunft über das begleitende Fahren!

Car Clap

KLASSE BE

Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Automatikregelung B197

Neue Automatikregelung B197

Nun ist es amtlich. Ab 01.04.2021 gibt es die Schlüsselzahl 197.

Was bedeutet das für Dich?
Bisher war es so wenn Du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast, dann durftest Du anschließend auch nur Automatikfahrzeuge fahren.

Mit der neuen Regelung und einer Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik ab dem 01.04.2021 entfällt diese Beschränkung, wenn während der Ausbildung mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen mit einem anschließenden 15 minütigen Test durch den Fahrlehrer absolviert worden sind.

 

In Deinen Führerschein wird anschließend die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung und Auswertung und Du kannst auch im Ausland Kfz mit Schaltgetriebe fahren.
 

Was heißt das für Dich!
Du legst bei diesem Modell also die ersten Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ab, ehe Du dann für mind. 10 Fahrstunden auf den Schaltwagen wechselst mit 15 minütigen Test, um im Anschluss wieder die Prüfungsvorbereitung und die praktische Prüfung auf dem Automatikfahrzeug abzulegen.

 

Wir bieten Dir die Ausbildung zur neuen Regelung ab sofort auf unseren Automatikfahrzeugen in unseren Fahrschulen an.

Wir freuen uns auf dein Interesse zur neuen Ausbildungsform!

KLASSE B MIT SCHLÜSSELZAHL 96

keine eigene Fahrerlaubnisklasse

ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre

Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.

Mit der "alten" Führerscheinklasse 3

  • dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).

  • Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt.

  • Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Finden Sie die Klasse nicht, nach der Sie suchen? Melden Sie sich gerne bei uns!

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